1991 schrieb der Senat von Berlin ohne Beteiligung der Grundstückseigentümer und Investoren einen städtebaulichen Wettbewerb aus. Darin sollten allgemein verbindliche Vorgaben für die Bebauung des Potsdamer und Leipziger Platzes entwickelt werden, an denen sich später die architektonischen Entwürfe der einzelnen Investoren orientieren sollten.
Der vom Senat ausgewählte Entwurf des Münchner Büros Hilmer und Sattler formulierte für den gesamten Wettbewerbsbereich konkrete Vorgaben: eine Blockbebauung mit 35 m Traufhöhe, Akzentuierungen durch höhere Gebäude am Landwehrkanal und am Potsdamer Platz und ein Straßenraster, das sich eng am historischen Vorbild orientierte.